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   BGH, 18.12.1980 - 4 StR 275/80   

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BGH, 18.12.1980 - 4 StR 275/80 (https://dejure.org/1980,13090)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1980 - 4 StR 275/80 (https://dejure.org/1980,13090)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1980 - 4 StR 275/80 (https://dejure.org/1980,13090)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen einer Tat die nicht Gegenstand der Anklageschrift war - Umfang des Eröffnungsbeschlusses und der Anklage - Notwendigkeit der Erhebung einer Nachantragsklage - Verurteilung auf Grund eines in der zugelassenen Anklage nicht angeführten Strafgesetzes ohne ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 18.12.1980 - 4 StR 275/80
    Da jedoch zur Tat im Sinne von § 264 StPO der vom Eröffnungsbeschluß betroffene Vorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände gehört, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen, also das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch den Eröffnungsbeschluß bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (BGHSt 23, 141, 145), sind auch die mit der angeklagten Beihilfe zur Untreue in Tateinheit stehenden strafbaren Handlungen von Anklage und Eröffnungsbeschluß umfaßt.
  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus BGH, 18.12.1980 - 4 StR 275/80
    Dies war indes erforderlich, um dem Angeklagten die entsprechende sachgemäße Verteidigung zu ermöglichen (vgl. BGHSt 13, 320; 18, 56).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 18.12.1980 - 4 StR 275/80
    Dies hat so vollständig und so genau zu geschehen, daß das Revisionsgericht aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGHSt 3, 213, 214).
  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 176/80

    Unzulässigkeit einer Strafschärfung wegen bloßen Fehlens eines

    Auszug aus BGH, 18.12.1980 - 4 StR 275/80
    Diese Erwägung wäre dann rechtlich fehlerhaft, wenn das Landgericht damit das Nichtvorliegen eines Strafmilderungsgrundes straferhöhend gewertet hätte (BGH DRiZ 1980, 352; BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 1980 - 4 StR 21/80 - und vom 21. August 1980 - 4 StR 441/80).
  • BGH, 16.10.1962 - 5 StR 276/62
    Auszug aus BGH, 18.12.1980 - 4 StR 275/80
    Dies war indes erforderlich, um dem Angeklagten die entsprechende sachgemäße Verteidigung zu ermöglichen (vgl. BGHSt 13, 320; 18, 56).
  • BGH, 05.11.1980 - 2 StR 488/80
    Auszug aus BGH, 18.12.1980 - 4 StR 275/80
    Sie konnte deshalb bei der Strafzumessung berücksichtigen, daß er nicht den geringsten Anlaß zu einer auf Bereicherung an fremdem Gut gerichteten Tat hatte, und dies deshalb unter den gegebenen Umständen besonders verwerflich war (BGH, Urteil vom 5. November 1980 - 2 StR 488/80).
  • BGH, 07.02.1980 - 4 StR 21/80

    Mögliches Vorliegen eines Strafmilderungsgrundes wegen finanzieller, persönlicher

    Auszug aus BGH, 18.12.1980 - 4 StR 275/80
    Diese Erwägung wäre dann rechtlich fehlerhaft, wenn das Landgericht damit das Nichtvorliegen eines Strafmilderungsgrundes straferhöhend gewertet hätte (BGH DRiZ 1980, 352; BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 1980 - 4 StR 21/80 - und vom 21. August 1980 - 4 StR 441/80).
  • BGH, 21.08.1980 - 4 StR 441/80

    Handeln ohne wirtschaftliche Not als Strafschärfungsgrund

    Auszug aus BGH, 18.12.1980 - 4 StR 275/80
    Diese Erwägung wäre dann rechtlich fehlerhaft, wenn das Landgericht damit das Nichtvorliegen eines Strafmilderungsgrundes straferhöhend gewertet hätte (BGH DRiZ 1980, 352; BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 1980 - 4 StR 21/80 - und vom 21. August 1980 - 4 StR 441/80).
  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

    Die Veruntreuung dieser gemeindlichen Gelder gehört zu dem einheitlichen Lebenssachverhalt, den die Anklage mit der Darstellung der das Sonderkonto betreffenden Vorgänge (Bd. III Bl. 42 d.A.) auch dem Angeklagten Z. zur Last gelegt und der gerichtlichen Beurteilung unterstellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 4 StR 275/80 -).
  • BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81

    Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung sowie Untreue

    Berücksichtigt werden darf allerdings, daß ein in besonders guten finanziellen Verhältnissen lebender Angeklagter nicht den geringsten Anlaß zu einer auf Bereicherung an fremdem Gut gerichteten Tat hatte, und dies deshalb unter den gegebenen Umständen besonders verwerflich war (BGH, Urteile vom 5. November 1980 - 2 StR 488/80 - und vom 18. Dezember 1980 - 4 StR 275/80).
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